Das musst du wissen zum Fischen in der Schweiz

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Fischen in der Schweiz ist tageweise meistens ohne Prüfung möglich, alles was man braucht ist die Lizenz (Patent). Wer längerfristig fischen möchte, sollte den Sachkundenachweis (SaNa) machen. Alles weitere was wichtig ist, findest du in diesem Beitrag.

Die Fischerei ist in der Schweiz Kantonal geregelt. Der Bund gibt nur wenig vor. Daher ist die erste Anlaufsstelle grundsätzlich das Kantonale Amt für Fischerei. Für 26 Kantone bedeutet das 26 unterschiedliche Regeln.

In der Schweiz gibt es vielfälltige Möglichkeiten zum fischen. Vom wilden abgelegenen Bergbach bis zum breiten Rhein mitten in der Stadt. vom Fliegenfischen am Bergsee bis zum Tiefseeschleppen am Bodensee. Auch Artentechnisch hat die Schweiz viel zu bieten. Zwischen Forellen- und Brachsmenregion ist alles vertreten.

In den Bergen gibt es viele Stauseen wie diesen, die meisten sind befischbar

SaNa

Wer in der Schweiz fischen möchte braucht grunsätzlich zwei Sachen, ein Paten (teilweise auch Lizenz oder Karte genannt, permis de pêche auf Französisch, Patenti auf Italienisch) und den Sachkundenachweis (SaNa). Kurzzeitpatenten welche weniger als einen Monat dauern können oft auch ohne SaNa bezogen werden, dass ist aber nicht auf alle Kantone Anwendbar.

Der SaNa ist für alle die in der Schweiz fischen möchten grundsätzlich zu empfehlen um die wichtigsten Grundsätze über die Fischerei kennenzulernen. Für Besucher ist dies etwas übertrieben, darum lassen sich Kurzeitpatente oft ohne SaNa beziehen.

Wer aber längerfristig in der Schweiz fischen möchte, sollte einen SaNa Kurs besuchen. Alle Infos gibt es hier. Der SaNa ist ausserdem nötig um Fische zu hältern und teilweise um Wiederhaken zu verwenden. Auch das Fischen mit lebenden Köderfischen ist, wo es noch erlaubt ist, nur mit Sana möglich.  

Freiangelrecht

Einige Kantone kennen ein Freiangelrecht für gewisse Gewässer, meistens grössere Seen. Die Fangmethoden sind sehr eingeschränkt, meistens auf das Fischen mit einem Haken und natürlichen Ködern.

Auch das Freiangelrecht ist kantonal geregelt. Das kann dazu führen, dass am gleichen See unterschiedliche Verschiedene Regeln gelten oder dass an Verschiedenen Seen im gleichen Kanton unterschiedliche Regeln gelten, bezogen auf Fangmass oder Angelmethoden.

Wer mit Freiangelrecht fischen will sollte sich auf jedenfall vorher auf der Webseite des Kantonalen Amtes vorbeischauen und sich über die genauen Bedingungen kundig machen. Mehr über das Freiangelrecht in der Schweiz findest du in diesem Beitrag auf Alpenforelle.

Wer in einem verpachteten Gewässer fischen möchte, sollte sich unbedingt vor der Anreise informieren, wo diese Patent verfügbar sind und ob zu diesem Zeitpunkt noch welche verfügbar sind.

Der Bielersee, hier gibt es ein eingeschränktes Freiangelrecht

Patente Kaufen, Anlaufstellen

Wie bereits beschrieben ist die Fischerei kantonal geregelt. Wer genaue Infos haben will sollte immer auf der Webseite des Kantonalen Amts für Fischerei vorbeischauen, meistens Amt für Jagt und Fischerei.

Zudem gibt es weiter unten im Beitrag eine Übersicht. Für aktuelle Bestimmungen, Schongebiete, Fangzeiten, Fanglimiten oder Fangmasse sollte man jedoch auch immer die aktuelle Gesetzgebung zu Rate ziehen. Diese ist Meistens in den Fischerei Betriebsvorschriften festgehalten. Die Seiten sind jedoch unterschiedlich gut gestaltet, so dass man teilweise etwas suchen muss.

Wenn man ein bestimmtes Gewässer befischen möchte, ist es auch hilfreich danach im Internet zu suchen. So findet man Teilweise Infos zu Patentabgabestellen und Preise. Infos wie man neue Gewässer zu Fischen findet, gibt es ausserdem in diesem Beitrag auf Alpenforelle. 

Schweizweite Bestimmungen

Neben den Kantonalen bestimmungen gibt es auch Schweizweite bestimmungen zur Fischerei.

Catch and Release ist in der Schweiz verboten. Den entsprechenden Artikel findet man nicht in Fischereigesetzgebungen sondern in der Tierschutzsverordnug des Bundes Art. 23. Einige Fälle von Catch and Release wurden auch schon Strafrechtlich verfolgt. 

Ein generelles Anfütterugsverbot gibt es in der Schweiz nicht, oft wird es jedoch für die Gewässer ausgesprochen.

Ausserdem gibt es einige Fischarten, welche gesamtschweizerisch geschützt sind. Die insgesamt neun Arten sind Nase (Chondrostoma nasus) mit allen Unterarten, Rhonestreber (Zingel asper), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Atlantischer Lachs (Salmo salar), Meerforelle (Salmo trutta trutta), Marmorata-Forelle (Salmo trutta marmoratus),  Bitterling (Rhodeus amarus), Ghiozzo (Padogobius bonelli ) und Bachneunauge (Lampetra planeri). Für den Lachs gibt es zudem ein besonderes Monitoring, Fänge müssen Dokumentiert werden. Mehr dazu gibt auf diesem Merkblatt. Ab dem 01.01.2020 kommen zusätzlich der Aal (Anguilla anguilla), der Frauennerfling/Pigo (Rutilus pigus) und das Südrotauge/Triotto (Rutilus aula bzw. Leucos aula).

Die Fische (bis auf den Aal) sind jedoch sehr selten und kommen meistens nur in bestimmten Regionen oder einzelnen Gewässern vor. Als Sportfischer hat man eher weniger Kontakt zu den Arten.

Saison

Wer in der Schweiz fischen will, der hat dazu grundsätzlich immer die Möglichkeit. Der Bund gibt für bestimmte Fischarten jedoch Schonzeiten vor. Forellen werden um die Laichzeit im Herbst und Winter oft geschont. Dies bedeutet, dass in den Forellenregionen die Saison meistens um den Mai beginnt und im Herbst endet.

Im Winter sind die Gewässer höhergelegenen Gewässer sowieso zugefroren. Mann kann zwar teilweise Eisfischen, jedoch nur sehr eingeschränkt.

In den unteren Fischregionen ist oder in den Grösseren Seen ist jedoch meistens das ganze Jahr Saison. Wer im Winterhalbjahr fischen will, also von etwa Mitte September bis Anfang Mai, dann sollte man sich vorher informieren ob Saison ist.

Im Winter kann man in der Schweiz zudem auf diversen Seen auf Salmoniden Eisfischen. In diesem Beitrag Alpenforelle findest du übrigens diverse Tipps zum Eisfischen.

Bergbäche wie dieser, sind im Winter meist eingeschneit. Zudem ist Schonzeit für Forellen.

Übersicht Kantone

Da die Kantone eine entscheiden Rolle einnehmen und es für jeden Kanton andere Gesetzgebungen gibt folgt als nächstes eine Übersicht über die Fischerei in den 26 Kantonen. Die Informationen sind vom Januar 2019.

Aargau

Im Kanton Aargau gibt es für einige Gewässer ein Kantonales Patent, andere sind verpachtet. Das Kantonale Patent wird Freiangelkarte genannt. Im Aargau gibt es somit nirgends ein Freiangelrecht, auch wenn der Name das sugeriert.

Zudem wird der Hallwilersee kantonal Bewirtschaftet. Für die Patente ist in jedem Fall der Sana notwendig. Es gibt eine nützliche Broschüre über die Fischerei im Kanton welche unter diesem Link zu finden ist.

Zudem gibt es eine nützliche Karte wo alle Pächter/Vereine für die Aargauischen Gewässer verzeichnet sind, die Gewässer mit der Freiangelkarte befischt werden dürfen oder ob das Fischen verboten ist. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Amtes für Jagt und Fischerei.

Appenzell Ausserrhoden

Sämtliche Gewässer im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind verpachtet. Wer hier Fischen möchte muss sich an den Pächter oder die Pächtergemeinschaft wenden. Der Pächter wird auf konkrete Anfrage vom Amt für Umwelt bekanntgegeben.

Die Meisten Pächter vergeben Tageskarten für Nicht-Mitglieder jedoch nur sehr restriktiv, dass heisst nur in Begleitung eines Mitglieds der Pächtergemeinschaft. Wer aber längerfristig im Kanton Fischen möchte sollte sich um die Aufnahme einer Pächtergemeinschaft bemühen.

Alles weitere zum Fischen in beiden Appenzell und St. Gallen erfährst du in diesem Beitrag auf Alpenforelle.

Appenzell Innerrhoden

Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist die Fischerei kantonal geregelt. Für alle Gewässer im Kanton gibt es ein kantonales Patent. Es gibt drei sehr schöne Bergseen und einige Bäche.

Die Bäche können nur mit Wochenpatent oder Jahrespatent befischt werden, für Seen gilt auch das Tagespatent. Zudem gibt es ein Sonn- und Feiertags Fangverbot. Alles weitere gibt es auf der Webseite des Amtes für Umwelt, wo auch eine Gewässerkarte verfügbar ist.

Alles weitere zum Fischen in beiden Appenzell und St. Gallen erfährst du in diesem Beitrag auf Alpenforelle.

Basel-Land

Die Rechte zum fischen an den Basel-Landschaftlichen Gewässern liegen meistens bei den Gemeinden. Diese Verpachten die Fischereirechte weiter. Einige Gewässer sind an Fischereivereine verpachtet. Tageskarten sind Teilwiese verfügbar, jedoch nicht in allen Gewässern.

Eine Übersicht über die Gewässer welche von Vereinen gepachtet sind, gibt es auf der Webseite des Kantonalen Fischereiverbandes. Dort ist auch eine Karte welches Gewässer von welchem Verein gepachtet ist. Gesetzte usw. gibt es auf der Webseite des kantonalen Amtes für Jagt und Fischerei.

Basel-Stadt

Die Gewässer in Basel-Stadt sind sehr überschaubar. Neben dem Rhein gibt es noch wenige Bäche und Teiche. Wer im Rhein fischen möchte, kann Karten über den Kanton beziehen. Für alle anderen Gewässer wie Birs und Wiese ist der kantonale Fischeiverein zuständig. 

Bern

Im Kanton Bern ist gibt es Kantonale, Verpachtete und Private Gewässer. Die Gewässer sind sehr vielfältig. Vom Bergbach bis zum grossen Mittellandsee ist alles vorhanden.

Kantonale Gewässer sind 3 grossen Seen, 6 Bergseen, 5 Stauseen und 27 Fliessgewässern mit einem kantonalen Paten befischbar. Alle anderen Gewässer sind entweder verpachtet oder privat. Eine Liste über die Gewässer mit kantonalem Patent gibt es auf der Webseite des Kanton Bern. Auch die Patente können direkt online bezogen werden. Ausserdem gibt es an Brienzer-,Thuner- und Bielersee ein eingeschränktes Freiangelrecht. 

Über 350 Gewässer im Kanton sind verpachtet. Pächter sind entweder Vereine oder Privatpersonen. Es gibt jedoch anders, als in anderen Kantonen kein Register in welchem man sieht welches Gewässer an wen verpachtet ist. Weitere Infos gibt es auf der Webseite des Kantons.

Im Kanton Bern gibt es auch einige Privatgewässer. Diese befinden sich vor allem in der Mittellandregion des Kantons. Über die privaten Gewässer gibt es leider wenig Informationen. Weiter Informationen gibt es auf der Webseite des kantonales Amtes

Es für den Kanton Bern eine offizielle Karte, auf welche die Meisten Gewässer eingezeichnet sind. Zu sehen ist, ob das Gewässer verpachtet ist oder ob man mit dem Kantonalen Patent fischen kann. Die privaten Gewässer sind jedoch nicht eingezeichnet.

Freiburg / Fribourg

Die Lage im Kanton Fribourg ist etwas unübersichtlich. Ein Teil der Gewässer ist verpachtet, ein Teil ist mit kantonalen Patenten befischbar, zudem gibt es im Neuenburger- und Murtensee ein Freiangelrecht. Eine Übersicht über die verpachteten Gewässer gibt es auf der Webseite des kantonalenAmtes. Eine Übersicht über das Freiangelrecht gibt es auch auf der Webseite des Amtes.

Eine einigermassen gute Übersicht über die Gewässer, welche mit einem kantonalen  Patent gefischt werden können bekommt man am besten in dem Reglement über die Ausübung der Patentfischerei (FischR 2019-2021). Dort ist eine Liste mit den Gewässern zu finden. Ausserdem gibt es auf der kantonalen Webseite eine Übersicht über die Pächter der Gewässer. Die kantonalen Patente können bei einem der sieben Oberämter im Kanton bezogen werden, eine Übersicht über diese gibt es auf dieser Webseite. Kurzzeitpatente können auch direkt online unter folgenden Link bezogen werden.

Genf

Die Infos für das Fischen im Kanton Genf sind leider nur auf Französisch auf der Webseite des kantonalen Amtes verfügbar. Die Webseite ist dafür aber sehr übersichtlich gestaltet und die Texte lassen sich einfach mit einem Onlineübersetzter übersetzten.

Patente könne online auf der Webseite des kantonalen Amtes gekauft werden. Es gibt ausserdem ein Freiangelrecht, welches für Kinder unter 14 Jahren sehr weit geht, und für Erwachsene sehr beschränkt auf den Genfersee gilt. Zudem gibt es online eine Karte mit den Gewässern online und eine PDF-Karte auf welcher ersichtlich ist, in welchen Gewässern das Fischen erlaubt ist.

Glarus

Im Kanton Glarus werden die Patente für die Gewässer durch den Kanton vergeben. Ausnahme ist der Linthkanal, die Patente dafür werden durch den Kanton Zürich vergeben (am Schluss der Liste). Für den Klöntaler- und Walensee gibt es ausserdem ein eingeschränktes Freiangelrecht.

An zwei Seen kann man im Winter Eisfischen. Eine Übersicht, wo das Patent bezogen werden kann gibt es auf der Webseite des kantonalen Amtes. Auf der Webseite des Amtes gibt es ausserdem eine PDF-Gewässerkarte. Alle weiteren Infos findest du auf der Webseite des Glarner Amtes für Jagt und Fischerei.

Klöntalersee im Kanton Glarus

Graubünden

Im grössten Kanton, Graubünden, gibt es ein Kantonales Patent für den ganzen Kanton. Für die eingeschränkte Bootsfischerei muss man zudem meistens noch ein Zusatzpatent erwerben.

Wenige Gewässer sind zudem Privat. Die meisten Gewässer befinden sich in der Forellenregion. Alles wichtige was du über das Fischen in Graubünden wissen musst, findest du in diesem Beitrag auf Alpenforelle.

Jura

Im Kanton Jura kann mit einem Kantonalen Patent in den Flüssen des Kantons gefischt werden. Für Teiche und Seen sind extra Patente notwendig, welche von örtlichen Fischereivereinen vergeben werden.

Weitere Infos gibt es auf der Webseite vom jurassischen Tourismusverband. Die Webseite des Kantonalen Amtes  ist nur in Französisch verfügbar, die gesetzlichen Grundlagen gibt es aber auch in deutscher Übersetzung (in der rechten Spalte unter Documents). Ausserdem findet man auf der Webseite eine Karte mit allen Flüssen des Kantons.

Luzern

Im Kanton Luzern gibt es eine Mischung aus kantonalen und verpachteten Gewässern. Am Sempacher- und Vierwaldstättersee gibt es zudem ein eingeschränktes Freiangelrecht. Ein kantonales Patent kann man für den Sempachersee und den Vierwaldstättersee sowie für teile der Reuss und der kleinen Emme kaufen.

Weitere Infos dazu gibt es auf der Webseite des kantonalen Amtes. Dort gibt es ausserdem eine Liste mit den Pächtern der Pachtgewässer. Etwas aufpassen muss man bei der Seeuferfischerei, die Ufer sind teilweise in Privatbesitz. Eine Karte mit den Luzerner Gewässern ist zudem auf dem Geoportal des Kantonszu finden. 

Vierwaldstättersee in Luzern

Neuenburg

Im Kanton Neuenburg gibt es zwei Arten von Patenten, eines für den Neuenburgersee, eines für die restlichen Gewässer. Am Neuenburgersee gibt es zudem ein eingeschränktes Freiangelrecht. Weitere Infos gibt es auf der Webseite des Kantons. Die Infos sind jedoch nur in Französisch verfügbar. 

Nidwalden

Im Kanton Nidwalden findet ein grosser Teil der Fischerei im Vierwaldstättersee statt. Dort gilt wie auch schon in anderen Kantonen mit Anschluss an den See ein eingeschränktes Freiangelrecht. Patente für den See können über die Webseite des Kantonsbezogen werden. Die Restlichen Gewässer im Kanton, also Bäche, sind im privat oder Verpachtet. Man findet jedoch kein Pächterverzeichnis.

Obwalden

Der Kanton Obwalden vergibt Patente mit welchen in fast allen Gewässern im Kanton gefischt werden kann. Dass Patent kann online auf der Webseite des Kantons gekauft werden. Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen. Die Tagespatente beispielsweise gelten nur für Seen. Zudem sind einige Gewässer ausgeschlossen.

Im Gerzensee sowie Blindseeli und im Ausgleichsbecken Obermatt herrscht ein Fischereiverbot. Für den Lunger-, Melch-, Tannen-, Blau-, Seefeld- und Eisee werden ausserdem eigene Patente vergeben. Im Sarner- und Alpnachersee gibt es ein eingeschränktes Freiangelrecht. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des kantonalen Amtes.

Schaffhausen

Das einzige befischbare Gewässer im Kanton Schaffhausen ist der Rhein. Der Kanton ist etwas fragmentiert, daher gibt es diverse Teilstücke des Rheins welche unter die Verwaltung des Kantons Schaffhausen fallen. Die meisten Teilabschnitte sind verpachtet.

Eine Liste mit den Pächtern gibt es auf der Webseite des Kantons Schaffhausen. Dort gibt es auch eine Karte mit einer Übersichtüber die Teilstrecken. Für einige Abschnitte vergibt der Kanton ein Patent. Weiter Infos dazu gibt es auf der Webseite des kantonalen Amtes. Auch zu diesen Strecken gibt es eine Karte zur Übersicht.

Schwyz

Im Kanton Schwyz gibt es ein kantonales Patent für fast alle Gewässer. Dabei wird zwischen See- und Bachpatent unterschieden. Für den Kanton sind relativ viele Informationen verfügbar, so gibt es neben der offiziellen Gewässerkarte, welche auf der Webseite des Amt für Natur, Jagt und Fischerei verfügbar ist, auch einen umfassenden Fischatlas für den ganzen Kanton, wo zu sehen ist welche Fischart wo vorkommt. 

Verpachtet sind einzig der Sihlsee und der Wäggitalersee. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls auf der Webseite des Amtes. Für die Schwyzer Seeteile von Vierwaldstätter – Zuger- und Zürichsee sowie für Lauenzersee und Itlimoosweiher gibt es ein eingeschränktes Freiangelrecht. 

Solothurn

Der Kanton Solothurn hat sowohl einige Gewässer mit Kantonalem Patent als auch Pachtgewässer. Die Patente können online auf der Webseite des Kantons bezogen werden. Ebenfalls dort beim zuständigen Amt für Wald, Jagt und Fischerei gibt es auch eine Gewässerkarte. Die verpachteten Gewässer sind an Vereine sind Gemäss dem Solothurnern Fischereiverband nicht bzw. nur privat befischbar.

St. Gallen

Für die grösseren Gewässer des Kanton St. Gallen wie Rhein, Boden- Walen- und Zürichsee vergibt der Kanton die Patente. Die Kleineren Gewässer sind Pachtgewässer, welche meistens durch Vereine gepachtet sind.

Für Boden-, Walen- und Zürichsee gibt es ausserdem ein eingeschränktes Freiangelrecht, mehr dazu in diesem Beitrag auf Alpenforelle. Die Patente für Boden- und Zürichsee sowie für den Alpenrhein können online über die Webseite des Kantons bezogen werden. Für die Patente des Linthkanals ist der Kanton Zürich zuständig.

Die übrigen kleineren Gewässer sind wie bereits erwähnt in Vereinshand. Für viele Gewässer sind jedoch keine Tageskarten verfügbar, mann muss Vereinsmitglied werden. Für manche, vor allem etwas grössere Gewässer gibt es jedoch auch Tageskarten. Mehr dazu findest auf auf der Karte in diesem Beitrag auf Alpenforelle.

Walensee in St. Gallen

Alles weitere zum Fischen in beiden Appenzell und St. Gallen erfährst du in diesem Beitrag auf Alpenforelle. Dort sind sämtliche öffentlichen Gewässer aufgelistet.

Tessin

Auch im Kanton Tessin wird das Patent vom Kanton vergeben. Dabei ist die Regelung noch etwas speziell. Im Lago Maggiore, Lago di Lugano sowie für den Verbindungsfluss Tresa ist immer Saison, allerdings mit Schonzeiten. In den anderen Gewässern unter 1200 m.ü.M. Ist vom 15. März (bzw. 1. April) bis Anfang Oktober Saison, in den Gewässern darüber von Anfang Juni (bzw. Ende Juni) bis Anfang Oktober.

Die Informationen zum Patent sind auf der kantonalen Webseite leider nur auf Italienisch verfügbar. Für die beiden grossen Seen Lago di Lugano und Lago Maggiore gibt es ausserdem kein Freiangelrecht. Wer auf der Webseite des Kantons Tessin auf die Namen Verbano und Ceresio stösst sollte nicht irritiert sein, Verbano ist die offizielle bezeichnung für für Lago Maggiore, Ceresio für Lago di Lugano.

Für die beiden Seen gibt es auch gesonderte Patente. Die normalen Patente sind sonst für den ganzen Kanton gültig. Wer Äschen fischen möchte brauch zudem ein gesondertes Patent. Wer das Glück hat eine Marmorata-Forelle (Salmo trutta marmoratus) muss diese gemäss Bundesrecht zurücksetzen und ist gleichzeitig dazu verpflichtet diese speziell in die Fangstatistik einzutragen.

Eine inoffizielle Übersetzung der kantonalen Fischereivorschriften gibt es auf der Webseite vom Lago Ritóm. Die Übersetzung ist vom 2011 die Benutzung geschiet daher auf eigene Gefahr. Hier geht es zu der inoffiziellen Übersetzung.  Die aktuelle Version auf italienisch gibt es auf der Webseite des Kantons. Ausserdem ist die Webseite des kantonalen Fischereiverbandes recht hilfreich. 

Lago di Vogorno und Lago Maggiore im Tessin

Thurgau

Im Kanon Thurgau gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Fischen. Neben dem Bodensee auch weitere kleinere Gewässer. Ein teil der kleineren Gewässer wie Thur, Sitter, Murg oder Binnenkanal werden durch den Kanton verpachtet.

Eine Karte dazu gibt es auf der Webseite des Kantons. Weitere kleinere Gewässer werden jeweils durch die Gemeinde verpachtet. Auch hier gibt es ein Karte auf der Webseite des Kantons. Patente für den Bodensee können über den Kanton bezogen werden.

Weitere Infos gibt es auf der kantonalen Webseite. Teile des Sees sind jedoch Privat verpachtet bzw. Schongewässer. Eine Karte gibt es auf dem thurgauischen Geoportal. Auch für den Rhein sind teilweise Patente verfügbar. Mehr Infos dazu gibt es hier. Für den Kanton Thurgau ist zudem eine kantonale Fischereikarte nötig, welche man mit dem SaNa beziehen kann.

Zudem gibt es ein eingeschränktes Freiangelrecht. Ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos dazu gibt es ebenfalls auf der Webseite des Kantons. Für alles weitere schaut man am besten auf der Webseite des Kantons vorbei.

Uri

Der Kanton Uri hat eine übersichtliche Regelung. Es gibt ein Kantonales Patent für fast alle Gewässer, bis auf Oberalp- und Arnisee, diese beiden sind Privatgewässer. Auf der Kantonalen Webseite ist eine Gewässerkarte mit allen Fischgewässern verfügbar. Für weitere Informationen schaut man am besten auf der Webseite des Kantons vorbei.

Waadt

Auch im Kanton Waadt wird das Patent vom Kanton vergeben und können online bezogen werden. Die meisten Informationen sind leider nur in französisch verfügbar, teilweise gibt es aber auch deutsche Übersetzungen. Das Fischen ist dabei in verschiedene Gebiete unterteilt. Ein Patent gibt es für Flüsse, kleinere Seen und Teiche.

Eine Liste, mit allen befischbaren Gewässern gibt es in den Richtlinien zur Fischerei in Kanton Waadt, online ab Seite 25. Auf der Webseite des Kantons gibt es ausserdem ein Infoblatt über die Fischerein den beschriebenen Gewässern, mit deutscher Übersetzung. Das Deutsch ist allerdings etwas holprig jedoch trotzdem verständlich. 

Weitere Patente gibt es für die grösseren Seen im Valle de Joux (Lac de Joux, Lac Brenet und Lac Ter), Genfersee (Le Léman), Murtensee (Lac de Morat) und dem Neuenburgersee (Lac de Neuchâtel). Für die Seen gibt es auch jeweils Infoblätter. Auch diese sind mit deutscher Übersetzung, allerdings auch hier etwas holprig.

Für gewisse Gewässer gibt es ausserdem ein eingeschränktes Freiangelrecht. Eine Liste mit den Strecken ist in den kantonalen Richtlinien zur Fischerei in Artikel 7. Die gesetzlichen Regelungen gibt es auch als Sammlung auf der Webseite des Kantons. Eine Karte zur Fischerei gibt es auf dem kantonalen Geoportal. Weitere Infos gibt es auf der Webseite des Kantons.

Wallis

Im Kanton Wallis ist die Fischerei sehr vielfältig. Der Kanton ist zweisprachig, die Infos sind somit auch auf deutsch verfügbar. Vom Bergbach bis zum Genfersee ist alles möglich. Die Gewässer sind teils in öffentlicher Hand, teilweise verpachtet.

Teilweise lassen sich die Patene auch online beziehen. Dabei wird unterschieden in Patente für Rhone, Flüsse, Berseen und Teiche, den Genfersee sowie Kanäle. Eine Gewässerkarte auf welchen eingezeichnet ist, in welchen Gewässern wie gefischt werden darf, gibt es ebenfalls auf der Webseite des Kantons.

Auch die verpachteten Gewässer sind dort eingezeichnet. Für den Genfersee gibt es ausserdem ein eingeschränktes Freiangelrecht.

Zug

Im Kanton Zug sind die Fliessgewässer verpachtet. Eine Übersicht über die Pächter gibt es jedoch nicht. Für die beiden grossen Seen, Ägeri- und Zugersee gibt es kantonale Patente.

Die Patente für den Ägerisee werden von der Gemeinde Oberägeri vergeben. Alle weiteren Infos dazu gibt es auf der Webseite der Gemeinde. Die Patente für den Zugersee werden vom Kanton vergeben. Das Ufer des Zugersees ist jedoch nur teilweise befischbar. Eine Karte gibt es auf der Webseite des Kantons (zu unterst bei den Zugerseepatenten). Alle weitere Infos gibt es auch auf der Webseite des Kantons.

Am Nord- und Ostufer des Zugersees gibt es ausserdem ein eingeschränktes Freiangelrecht. Das Westufer ist auch mit Patent nicht befischbar. Mehr Infos gibt es auf der Zugerseekarte und Artikel 13 in den Zugersee Ausführungsbestimmungen.  

Zürich

Die Patente im Kanton Zürich werden teilweise von dem Kanton vergeben, teilweise sind die Gewässer verpachtet. Verpachtet sind grundsätzlich Kleinseen, Flüsse, Bäche und Weiher. Ein Pächterverzeichnis ist online verfügbar.

Der Kanton vergibt Patente für Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee, Linthkanal sowie für das Rheinrevier 32 (bei Eglisau) und das Limmatrevier 358 (Stadt Zürich, Hardturmsteg). Die Patente des Kantons können online bezogen werden. Bei den Seepatenten gibt es zudem die Möglichkeit ein Patent für alle drei Seen zu beziehen.

Für den Greifen-, Pfäffiker-, Türler- und Zürichsee gibt es ausserdem ein eingeschränktes Freiangelrecht. Merkblätter und weitere Infos gibt es auf der Webseite des Kantons.

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