Freiangelrecht in der Schweiz

In Schweiz by Bastian3 Comments

In der Schweiz gibt es in verschiedenen Gewässern ein Freiangelrecht. Neben vielen grossen Seen wie Boden-, Zürich oder Genfersee auch in kleineren Seen wie dem Türlersee oder einigen Weihern im Kanton Thurgau. Im Tessin gibt es hingegen kein Freiangelrecht.

Genaue Bestimmungen zum Freiangelrecht sind immer auf den Webseiten der Kantonalen Ämter zu finden. Infos zum Freiangelrecht sind jedoch meistens etwas versteckt. Im Französischen Teil der Schweiz wird das Freiangelrecht „pêche libre“ oder „pêche sans permis“ genannt.

Wichtig ist, das man sich an das Recht hält (Fangmass/Schonzeiten) und mit den Fischen Waidgerecht umgeht. Der Sachkundenachweis (SaNa) ist daher unbedingt zu empfehlen! Ohne Erfahrung mit Fischen und Material loszuziehen ist eine schlechte Idee. Wenn du dir nicht sicher bist, mach lieber zuerst den SaNa oder geh mit einem erfahrenen Fischer mit.

Geltendes Recht beachten

Freiangelrecht bedeutet nicht, das man am Wasser machen kann was man will. Oft ist das Freiangelrecht stark eingeschränkt. Daher sollte man sich immer über die Lokalen vorgaben (Fangzahlbeschränkungen, Schongebiete, Methoden, Schonzeiten) kundig machen. Wichtig ist auch das man mit den Fischen waidgerecht umgeht. Die Regeln sind manchmal etwas offen oder schwammig formuliert, wenn man sich nicht sicher ist, sollte man vorher beim Fischereiaufseher oder bei lokalen Fischeren fragen, was erlaubt ist und was nicht.

Waidgerechter Umgang

In der Vergangenheit gab es immer wieder Meldungen, über Freiangler, welche keine Ahnung vom Umgang mit Fischen hatten. Für die Ausübung der Freiangelei ist grundsätzlich kein SaNa notwendig. Der Kurs ist jedoch unbedingt zu empfehlen. Beim Umgang mit Fischen kann man viel falsch machen. Die Fischereiaufseher überwachen bekannte Punkte stärker und Tierquälerei wird hart bestraft. Daher sollte man, auch wenn es nicht Vorschrift ist, unbedingt den richtigen Umgang mit dem Tier Fisch lernen.

Bielersee – hier darf man Freiangeln.

Angelplatz

In den Seen Gewässern gibt es verschiedene Einschränkungen. Dies können Fischereiverbote sein oder auch eingeschränkte Fangzeiten. Bevor man anfängt zu Fischen, sollte man prüfen, ob man an der Stelle überhaupt fischen darf und welche Fische grade Saison haben. Auch der Ort von welchem aus man ein Freiangelrecht hat variiert. In der Deutschschweiz darf man grundsätzlich nur vom Ufer aus Fischen. In der Westschweiz darf man aber auch zum Teil Waten und vom Boot aus freiangeln.

Angelmethoden

Was die Ausrüstung betrifft, gibt es ebenfalls Einschränkungen. Oft darf man nur mit einer Rute mit einem Haken fischen. Zudem gibt es teilweise noch Einschränkungen beim Verwenden von Zapfen. Widerhaken dürfen teilweise nur mit SaNa und teilweise auch gar nicht verwendet werden. Daher sollte man sich auch hier  vorher kundig machen, was erlaubt ist und was nicht.

Köderfische sind praktisch überall verboten. Oft darf man nur mit natürlichen Ködern Fischen, was Wurm oder Made bedeutet. Teilweise sind aber auch Kunstfliegen erlaubt. Auch hier gilt, erst prüfen, was erlaubt ist und erst dann fischen.

Mehrkantonale Seen

Einige Seen liegen in verschiedenen Kantonen. Für viele dieser Seen gibt es ein Konkordat zur Fischerei, dass bedeutet, dass die gleichen Regeln für den ganzen See gelten, auch wenn er in verschiedenen Kantonen liegt.  Teilweise gibt es jedoch auch abweichende Regulierungen im selben See. Daher muss man immer etwas aufpassen, falls man den Kanton wechselt. Bei Seen welche auch im Ausland liegen (z.B. Bodensee und Genfersee) gelten die Regelungen nur für die Schweiz. Im Ausland besteht meistens kein Freiangelrecht.

Kantone

Da auf der Webseite der meisten Kantone die Infos zum Freiangelrecht etwas mühsam zu finden sind, folgt nun eine Übersicht über die verschiedenen Gewässer und einige Punkte zur Freiangelei. Die Karte bietet ausserdem eine Übersicht über die Gewässer in welchen ein Freiangelrecht besteht. Die Zusammenfassung der Regeln ist nicht abschliessend. Die Gewässer sind alphabetisch geordnet. Die Reglemente entsprechen dem Stand vom April 2019 und könen sich ändern. Vor dem Fischen also bitte die aktuellen Regeln prüfen.

Ab dem 01.01.2023 muss für das Freiangeln im Kanton Schwyz keine kostenlose Freiangelkarte bezogen werden. Diese kann über die Webseite des Kantons bezogen werden. Dazu Notwendig ist der Sachkundenachweis, zudem muss eine Statistik geführt werden.

Seen

In allen grossen und vielen mittelgrossen Schweizer Seen gibt es ein Freiangelrecht. Dabei gibt es diverse Ausnahmen, beispielsweise die Tessiner Seen. Im Kanton Aargau gibt für CHF 50.- pro Jahr eine Freiangelkarte. Dies ist nicht wirklich ein Freiangelrecht und wir daher auch nicht weiter behandelt. Alle weiteren Infos zu den grossen und mittelgrossen Seen mit Freiangelrecht findest du in der Auflistung.

Bielersee

Im Bielersee gilt das Freiangelrecht grundsätzlich nur für den Berner Teil, über den Neuenburger See Teil gibt es keine Infos. Im Bielersee gilt unter anderem:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Keine Köderfische
-Vom Ufer aus
Sonst gibt es wenig Einschränkungen. Alle Infos zum Freiangelrecht können unter diesem Link abgerufen werden. Zudem gibt es eine Karte mit den Seegrenzen und den Schongebieten unter diesem Link.

Bodensee

Der Bodensee ist ein beliebter See zum Freiangeln. Man muss etwas aufpassen, es gibt diverse örtliche Einschränkungen für das Freiangelrecht. Der See liegt in den Kantonen St. Gallen und Thurgau. Der grösste Teil liegt jedoch im Thurgau. Der See liegt ausserdem in Österreich und Deutschland, das Freiangelrecht gilt aber nur in der Schweiz.

Am Bodensee gibt es auf Schweizer Seite ein Freiangelrecht

Für den Kanton St. Gallen gilt unter anderem:
-Eine Rute
-Zapfen (Schwimmer)
-Ein Haken
-Einfachhaken
-Natürliche Köder
-Keine Köderfische
-Vom Ufer aus
Alle Infos gibt es unter diesem Link.

Im Kanton Thurgau gibt es verschiedene Einschränkungen aufgrund von privaten Fischereirechten. Eine genaue Karte mit allen Gebieten, Schonstrecken usw. gibt es unter diesem Link. Zudem gilt unter Anderem:
-Eine Rute
-Fester Zapfen (Schwimmer)
-Ein Haken
-Einfachhaken
-Kein Widerhaken
-Vom Ufer aus
-Keine Künstlichen Köder
-Keine lebenden Köderfische
Genauer nachzulesen kann man alles unter diesem Link.

Brienzersee

Im Brienzersee gelten wie auch im Bielersee unter anderem diese Vorschriften:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Keine Köderfische
-Vom Ufer aus
Die Kompletten Vorschriften gibt es unter diesem Link. Eine Karte mit Seegrenzen und Schongebieten gibt es unter diesem Link.

Genfersee

Der Genfersee liegt in den Kantonen Genf, Waad und Wallis sowie zum Teil in Frankreich. Der Französische Teil wird hier nicht vorgestellt. Für die Teile von Genf, Waadt und Wallis gilt unter Anderem:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Festsitzender Schwimmer
Die genauen Regeln fürs Wallis gibt unter diesem Link. Für Waadt in diesem Dokument (ab Seite drei) und für Genf unter diesem Link (nur in Französisch).
 

Greifensee

Für den Greifensee im Kanton Zürich gelten ähnliche Regeln wie für den Zürcher Teil des Zürichsees. Unter Anderem:
-Eine Rute oder Schnur
-Ein Haken
-Einzelhaken
-Ohne Widerhaken
-Ein Köder
-Natürliche Köder
-Keine Köderfische
-Lebensmittel
-Künstliche Fliegen, maximale Hakengrösse 8
-vom trockenen Ufer aus
Unter diesem Link gibt es alle Infos zum genau nachlesen.

Klöntalersee

Der Klöntalersee liegt im Kanton Glarus. Der See ist ein natürlicher See, welcher zusätzlich noch gestaut wurde. Hier gilt unter Anderem:
-Eine Angel
-Einfacher Haken
-Fliege oder Natürliche Köder
-Verbot von Kunstködern (Twister, Löffel usw.)
Die genauen Regeln gibt es unter diesem Link.

Der Klöntalersee im Herbst

Lacs de la Vallée de Joux

Das Vallée de Joux liegt im Kanton Waadt. Insgesamt gibt es dort drei Seen, den Lac de Joux, den Lac de Brenet und den Lac Ter. Freiangeln ist in allen drei Seen erlaubt, teilweise jedoch zeitlich eingeschränkt. Zudem gelten unter anderem folgende Regeln:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Einfachhaken
-Festsitzender Schwimmer
Genauere Infos gibt aus auf diesem Infoblatt, Seite zwei auf Deutsch.

Lauerzersee

Der Lauerzersee liegt im Kanotn Schwyz. Für den See gelten unter Anderem folgende Relgen:
-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Ein einfacher Haken
-Ohne Widerhaken
-Mit Schwimmer
-Nur Natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genau nachzulesen unter diesem Link.
Für den Schwyzer Teil des Sees ist zudem eine Freiangelkarte notwendig.

Murtensee

Der Murtensee oder auf Französisch Lac de Morat liegt im Kanton Freiburg und im Kanton Waadt. Hier gibt es etwas unterschiedlichere formulierte Regeln. Wichtig ist hier:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Festsitzender Schwimmer
Die Kompletten Regelungen für den Kanton Freiburg gibt es unter diesem Link, die Regelungen für den Kanton Waadt unter diesem Link (2. Seite auf Deutsch).

Neuenburgersee

Der Neuenburgersee oder auch Lac de Neuchâtel liegt in den Kantonen Freiburg, Neuenburg und ein kleiner Teil auch in Bern. Zum Berner Teil ist nichts bekannt und auch dort nicht auf der entsprechenden Webseite zu finden. Für den Neuenburger und Freiburger Teil ist wichtig:
-Drei Angeln
-Je ein Haken
-Festsitzender Schwimmer
-Vom Ufer, Watend oder vom Boot aus
Alle Regeln für Freiburg können unter diesem Link nachgeschaut werden. Für Neuenburg gibt es die Regeln nur auf Französisch unter diesem Link. Diese lassen sich jedoch mit dem Pendant auf der Freiburger Webseite einigermassen gut ableiten.

Pfäffikersee

Der Pfäffikersee ist ein etwas kleinerer See in der Nähe von Pfäffikon im Kanton Zürich. Zum Freiangeln muss man unter Anderem folgendes beachten: 
-Eine Rute oder Schnur
-Ein Haken
-Einzelhaken
-Ohne Widerhaken
-Ein Köder
-Natürliche Köder
-Keine Köderfische
-Lebensmittel
-Künstliche Fliegen, maximale Hakengrösse 8
Unter diesem Link gibt es alle Infos zum genau nachlesen.

Sarnersee

Der Sarnersee liegt im Kanton Obwalden. Hier ist das Freiangeln vom 1.4. bis 15.10. erlaubt. Dabei . It unter Anderem zu beachten:
-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Einfacher Haken
-Kein Widerhaken
-Natürlicher Köder
-Keine Köderfische
-Verwendung von künstlichen Lockfischen, Löffeln, Spinnern, Netzen und Köderflaschen ausdrücklich verboten
Mehr dazu gibt es unter diesem Link. http://www.ow.ch/dl.php/de/5bf525763356d/Merkblatt_Fischerei_2019.pdf

Seelisbergsee

Der Seelisbergsee liegt im Kanton Uri und wir auch nur Seeli genannt. Für das Freiangelrecht muss man unter Anderem folgendes beachten:
-Eine Angelrute
-Ein Haken
-Natürlicher Köder
-Köderfische Verboten
-Andere Methoden Köder (Gummifische, Löffel, Wobbler, Netze, usw.) verboten.
Genau nachzulesen unter diesem Link.

Sempachersee

Am Sempachersee im Kanton Luzern gibt es ein Freiangelrecht. Dort gilt unter Anderem:
-Einfache Angel
-Von öffentlich zugänglichen Stellen aus
-Nur Natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genauer Nachzulesen unter diesem Link.

Thunersee

Der Thunersee hat ähnliche Regeln wie der Bieler- un der Breinzersee:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Keine Köderfische
-Vom Ufer aus
Der Link zum kompletten Reglemen und der Link zur Seekarte.

Türlersee

Der Türlersee ist ein kleiner See in der Nähe von Affoltern am Albis im Kanton Zürich. In dem See darf frei geangelt werden. Dazu muss man unter Anderem folgendes beachten:
-Eine Rute oder Schnur
-Ein Haken
-Einzelhaken
-Ohne Widerhaken
-Ein Köder
-Natürliche Köder
-Keine Köderfische
-Lebensmittel
-Künstliche Fliegen, maximale Hakengrösse 8
Unter diesem Link gibt es alle Infos zum genau nachlesen.

Vierwaldstättersee

Der Vierwaldstättersee liegt insgesamt in fünf verschiedenen Kantonen, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri. Im Kanton Obwalden liegt jedoch nur ein kleiner Teil. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton etwas. Für Luzern gilt unter Anderem:
-Einfache Angel
-Von öffentlich zugänglichen Stellen aus
-Nur Natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genauer Nachzulesen unter diesem Link.

Vierwaldstättersee in Luzern

Für Nidwalden gilt unter Anderem:
-Von öffentlich zugänglichen Stellen aus, soweit nicht durch Privatfischenzen ausgeschlossen
-Eine Angel
-Einfacher Haken
-Keine Widerhaken
-Nur natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genaue nachzulesen unter diesem Link.

In Obwalden darf nur vom 1.4. bis 15.10. ohne Paten gefischt werden. Dazu kommt unter Anderem folgendes:
-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Einfacher Haken
-Kein Widerhaken
-Natürlicher Köder
-Keine Köderfische
-Verwendung von künstlichen Lockfischen, Löffeln, Spinnern, Netzen und Köderflaschen ausdrücklich verboten.
Mehr dazu gibt es unter diesem Link.

Im Kanton Schwyz gilt unter Anderem:-Vom Ufer aus
-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Einfacher Haken
-Kein Widerhaken
-Mit Zapfen
-Nur natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genau nachzulesen unter folgendem Link.
Für den Schwyzer Teil des Sees ist zudem eine Freiangelkarte notwendig.

Auch im Urner Teil des Vierwaldstättersees (Urnersee) gibt es ein Freiangelrecht. Dabei gilt unter Anderem:
-Eine Angelrute
-Ein Haken
-Natürlicher Köder
-Köderfische Verboten
-Andere Methoden Köder (Gummifische, Löffel, Wobbler, Netze, usw.) verboten.
Genau nachzulesen unter diesem Link.

Walensee

Der Walensee liegt in Glaurs und St. Gallen. Beliebt ist unter anderem das Trüschen (Quappen) Fischen, welches gut mit dem Freiangelrecht gemacht werden kann. Wichtig ist hier:
-Eine Angel
-Einfacher Haken
-Fliege oder natürlicher Köder
-Keine Köderfische
-Ein Köder
-Lebensmittel erlaubt
Die genauen Regeln für Glarus gibt es unter diesem Link, die für St. Gallen unter diesem Link.

Der Walensee liegt im Kanton St. Gallen und Glarus.

Zugersee

Der Zugersee liegt in den Kantonen Luzern, Schwyz und Zug. Ein Freiangelrecht besteht jedoch nur in den Kantonen Schwyz und Zug.

Für das Fischen im Kanton Schwyz muss man unter Anderem folgendes beachten:
-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Ein einfacher Haken
-Ohne Widerhaken
-Mit Schwimmer
-Nur Natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genau nachzulesen unter diesem Link.
Für den Schwyzer Teil des Sees ist zudem eine Freiangelkarte notwendig.

Das Freiangelrecht im Kanton Zug ist vom Ort her etwas eingeschränkt. Auf der offiziellen Karte kann man prüfen, wo man Freiangeln darf und wo nicht. Zudem gilt unter Anderem:
-Vom Ufer aus
-Eine Rute
-Ein Einzelhaken
-Keine Widerhaken
-Mit schwimmer
-Natürlicher Köder
-Kein Köderfisch
-keine Löffel, Spinner usw.
Genau nochmals nachzulesen unter diesem Link, §13.

Zürichsee

Der Zürichsee liegt in insgesamt drei Kantonen, Schwyz, St. Gallen und Zürich. In beiden Seebecken gibt es ein Freiangelrecht.

Für den Kanton Schwyz gibt es unter anderem folgende Regeln:

-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Ein einfacher Haken
-Ohne Widerhaken
-Mit Schwimmer
-Nur Natürliche Köder
-Keine Köderfische
Genau nachzulesen unter diesem Link.
Für den Schwyzer Teil des Sees ist zudem eine Freiangelkarte notwendig.

Für den Kanton St. Gallen gelten unter Anderem folgende Regeln:
-Eine Angel
-Einfacher Haken
-Fliege oder natürlicher Köder
-Keine Köderfische
-Ein Köder
-Lebensmittel erlaubt
Genau nachzulesen unter diesem Link.

Im Kanton Zürich sind unter anderem folgende Regeln relevant:
-Eine Rute oder Schnur
-Ein Haken
-Einzelhaken
-Ohne Widerhaken
-Ein Köder
-Natürliche Köder
-Keine Köderfische
-Lebensmittel
-Künstliche Fliegen, maximale Hakengrösse 8
Unter diesem Link gibt es alle Infos zum genau nachlesen.

Kleingewässer

Neben den Grossen und Mittelgrossen Seen gibt es auch kleinere Gewässer, welche frei befischt werden können.

Aach

Die Aach ist ein Bach im Kanton Thurgau, der im den Bodensee fliesst. In einem kleinen Abschnitt in Seenähe kann frei geangelt werden. Dabei gilt unter Anderem zu beachten:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Keine Köderfische
Der Link zum kompletten Reglemen und der Link zur Thurgauer Fischereikarte.

Badeweiher Pfyn

Im Badeweiher Pfyn im Kanton Thurgau gibt es ein Freiangelrecht. Hier gilt wie an den anderen Gewässern im Kanton Thurgau unter anderem:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Keine Köderfische
Der Link zum kompletten Reglemen und der Link zur Thurgauer Fischereikarte.

Chasperäcker Weiher

Der Chasperäcker Weiher liegt im Kanton Thurgau in der Nähe von Frauenfeld. Auch hier darf man freiangeln, jedoch nur von einer kleinen Stelle aus: Bereich am nördlichen Ufer des westlichen Weihers entlang der Strasse. Genau ist dies auf der Fischereikarte des Kanton Thurgau eingezeichnet. Hier gelten unter Anderem folgende Regeln:
-Eine Angel
-Ein Haken
-Keine Köderfische
Genauer nachzulesen unter folgendem Link.

Diverse Gewässer im Kanton  Waadt

Im Kanton Waadt gibt es in diversen Kleingewässern ein Freiangelrecht, oft jedoch nur an kurzen abschnitten. Die Gewässer sind folgende: L’Arnon, La Broye, Le Buron, Le Canal Oriental, L’Eau Froide, La Mentue, L’Orbe, Le Talent, La Thielle, La Venoge. Da die genauen beschreibungen auf Französisch sind und ich mir nicht anmasse dies gut genug zu verstehen, folgt an dieser Stelle der Verweis auf die Betriebsvorschriften des Kanton Waadt. Dort findet man alle Angaben in Artikel 7. Eine Zusammenfassung der geltenden Regeln gibt es auch in diesem Dokument (Seite 2).

Itlimoosweiher

Der Itlimoosweiher liegt im Kanton Schwyz bei Samstagern. Hier besteht ein Freiangelrecht. Dabei gilt unter anderem:
-Vom Ufer aus
-Eine Rute
-Von Hand geführt
-Einfacher Haken
-Kein Widerhaken
-Mit Zapfen
-Nur natürliche Köder
-Keine Köderfische
Alles genau nachzulesen unter folgendem Link.
Für den Schwyzer Teil des Sees ist zudem eine Freiangelkarte notwendig.

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Comments

  1. Ziemlich am Anfang unter der Rubrik „Kantone“ steht folgender Tesxt „Ab dem 01.01.2023 muss für das Freiangeln im Kanton Schwyz keine kostenlose Freiangelkarte bezogen werden. Diese kann über die Webseite des Kantons bezogen werden. Dazu Notwendig ist der Sachkundenachweis, zudem muss eine Statistik geführt werden.“
    Sollte dieser nicht wie folgt lauten: „Ab dem 01.01.2023 muss für das Freiangeln im Kanton Schwyz eine kostenlose Freiangelkarte bezogen werden. Diese kann über die Webseite des Kantons bezogen werden. Dazu Notwendig ist der Sachkundenachweis, zudem muss eine Statistik geführt werden.“ Also „keine“ durch „eine“ ersetzt werden?

    Mit freundlichen Grüssen
    Conrad F. Stäheli

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